Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt

Scheidung? Trennung? Unterhalt? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Familienrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Seligenstadt zu geben.

Als Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung.

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Meine Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Seligenstadt sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Familienrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Seligenstadt eine umfassende Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung tragisch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Seligenstadt nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt

Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Familienrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung familienrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Seligenstadt kompetent in allen Bereichen des Familienrechts.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Adoptionsrecht

Wenn dem eigenen Kinderwunsch Hürden im Wege stehen, kann der Schritt zur Adoption ein sinnvolles Mittel sein. Doch die Annahme eines fremden Kindes ist mit vielen Voraussetzungen verbunden. Nicht nur in Hinsicht auf emotionale und menschliche Aspekte, sondern vor allem auch unter Berücksichtigung spezifischer juristischer Vorgaben. Damit das Wohl des adoptierten Kindes ausreichend geschützt sowie die Adoptiveltern angemessen unterstützt werden, wurde das Adoptionsrecht als Teil des Familienrechts eingeführt. Potenzielle Adoptiveltern haben oftmals viele offene Fragen rund um das Thema der Adoption und die damit verbundenen Herausforderungen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht kenne ich mich bestens mit den komplexen Fragestellungen aus und nehme mir ausreichend Zeit, um Sie umfassend zu beraten.

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Der Regelfall einer Adoption ist die Annahme eines fremden, minderjährigen Kindes. Doch das Adoptionsrecht deckt eine weitere Vielzahl möglicher Fälle ab, in denen eine Adoption eine sinnvolle Option darstellt. Das kann von der Adoption ausländischer Kinder, über die Volljährigenadoption bis zur Adoption durch eingetragene Lebenspartner oder gleichgeschlechtliche Paare reichen. In all diesen Fällen kommen unterschiedliche Voraussetzungen zum Tragen. Es ist wichtig, diesen Eigenheiten mit dem notwendigen juristischen Fingerspitzengefühl zu begegnen. Als Rechtsanwalt für Adoptionsrecht in Seligenstadt verfüge ich über die dafür notwendige Empathie und Expertise.

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Seligenstadt überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht einer Kanzlei in Seligenstadt zu beauftragen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt berate ich Sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung

Wer sich vor dem Altar das Ja-Wort gibt, hofft in der Regel darauf, bis ans Lebensende mit dem Ehepartner verbunden zu bleiben. Zur Unvorhersehbarkeit des Lebens gehört jedoch, dass solche optimistischen Pläne nicht immer von Erfolg gekrönt sind. Menschen und ihre Vorstellungen verändern sich und was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann sich schnell zum auslaugenden Alltagsstress wandeln. Wenn beide Partner schließlich feststellen, dass die Fortführung der Ehe ein aussichtsloses Unterfangen ist, kommt das Recht zur einvernehmlichen Scheidung ins Spiel. Diese Form der Scheidung bietet gegenüber ihrem bösen Zwilling den Vorteil, dass der Scheidungsprozess eher nicht in einen langwierigen Rosenkrieg ausartet.

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Entscheiden sich die beiden Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung, so sind sie gut damit beraten, sich erfahrene Unterstützung durch einen Anwalt in Seligenstadt zu holen. Ich kläre Sie ausführlich zu den Scheidungsfolgen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht Ihrer Kinder auf. Ich reiche den einvernehmlichen Scheidungsantrag beim dafür zuständigen Familiengericht ein und biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das bedeutet, dass sich der gerichtliche Scheidungsprozess stark abkürzen lässt, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wurde.

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Erziehungsrecht

Das Erziehungsrecht schließt die Erziehung und die alltägliche Pflege und Versorgung von Minderjährigen ein. Dabei ist das Erziehungsrecht und auch die Erziehungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern in Deutschland im Grundgesetz in Art. 6 Absatz 2 festgeschrieben. Was aber, wenn die Eltern versagen?

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Auch das Versagen des Erziehungsberechtigten ist im Grundgesetz zum Schutz des Kindes geregelt. Im Sozialgesetzbuch gibt es für hilfebedürftige Eltern spezielle Hilfeprogramme, bei denen Eltern und ihren Kindern qualifizierte Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen zur Seite stehen, damit es nicht zum Entzug der Kinder kommen muss. Sie haben Fragen dazu? Dann sprechen Sie unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt direkt an.

Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt unterstütze Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Seligenstadt und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Anwalt für Familienrecht.

Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung

Im Laufe des Scheidungsprozesses werden unvermeidlich auch vermögens- und immobilienrechtliche Aspekte diskutiert. Sie besitzen ein gemeinsames Haus und/oder Sparkonto? Ihr Vermögen beinhaltet Unternehmensbeteiligungen? Welche Kreditverbindlichkeiten existieren? Ihr Ehepartner will das Haus verkaufen, Sie wollen es jedoch weiterhin nutzen? All diese Fragen bedürfen einer kompetenten Klärung, die am besten durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt wird. Ich setze mich dafür ein, dass Sie während des Scheidungsprozesses die Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt bekommen.

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Angenommen, Sie bringen in die Ehe mehr Vermögen als Ihr Partner ein. Zu einem späteren Zeitpunkt erwerben Sie gemeinsam eine Immobilie, deren Kaufpreis aber zum größeren Teil von Ihrem Vermögen beglichen wurde. Im Zuge des Scheidungsprozesses verlangt Ihr Partner Nutzungsrechte für die gemeinsame Immobilie, doch stehen ihm diese überhaupt zu? Als Rechtsanwalt in Seligenstadt prüfe ich solche Fälle genau und analysiere auch mögliche Härtefallregelungen. Das bedeutet, dass ein Partner durch den Scheidungsprozess keiner unbilligen Härte ausgesetzt werden sollte, andernfalls stehen ihm zusätzliche Rechte zu. Welche Regelungen am Ende konkret greifen, werde ich Ihnen als Scheidungsanwalt gerne ausführlich erklären.

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Hilfe für Familien für die Kindererziehung.

Es kann tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr beansprucht werden. Aber was passiert danach?

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Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich weiterhin in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr leistet oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst aufkommen kann. Wenn Sie Fragen zum Thema Kindergeld haben, dann rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Seligenstadt an – als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel

Alle Scheidungsvoraussetzungen liegen vor, aber die Ehe darf nicht geschieden werden? Was nun?

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Es gibt bestimmte Fälle, in denen ausnahmsweise nicht geschieden werden darf. Dies ist der Fall beim Eingreifen der sogenannten „Kinderschutzklausel“ und der „Ehegattenschutzklausel“. Das bedeutet: Ist durch die Scheidung das Kindeswohl gefährdet, dann darf die Ehe nicht geschieden werden. Das ist auch dann der Fall, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Scheidung für den anderen Ehegatten eine extrem schwere Härte darstellen würde. Dieser Fall ist bei Ihnen eingetreten? Dann rufen Sie am besten gleich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt an.

Kindesunterhalt

Wissen Sie, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen? Oder wie viel Ihrem Kind monatlich zusteht?

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Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhalts, wobei sie keine Gesetzkraft hat, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ausgerechnet werden. Sprechen Sie mich als Ihren kompetenten Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt gerne dazu an!

Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als langjähriger Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genauste!

Online-Scheidung

Beim Stichwort Online-Scheidung haben die meisten Menschen die Vorstellung, dass mit einem einfachen Klick das Scheidungsverfahren angestoßen werden kann. Dies entspricht aber in keinem Fall dem Willen des Gesetzgebers: Dieser sieht bei einer Scheidung nicht nur zwingend die Mitwirkung eines Anwalts vor, sondern auch das persönliche Erscheinen der Parteien, wenn der Scheidungstermin vor Gericht verhandelt wird – den "schnellen Weg" zur Scheidung gibt es daher nicht per Mausklick. 

Ist das Thema Scheidung bei Ihnen aktuell, sollten Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung durch mich als Anwalt für Familienrecht zur Seite nehmen. Als Scheidungsanwalt beantworte ich Ihnen alle relevanten Fragen und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten und Optionen auf.

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Partnerschaftsvertrag

Nicht immer muss einer tiefen romantischen Verbundenheit eine Eheschließung folgen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie und Ihr Partner den Wunsch verspüren, Ihre Partnerschaft durch einen Vertrag abzusichern. Insbesondere dann, wenn der gemeinsame Kinderwunsch oder ein Immobilienkauf zur Debatte steht, ist das Bedürfnis nach zusätzlicher Sicherheit groß. Für solche Fälle wurde die Möglichkeit eines sogenannten Partnerschaftsvertrages geschaffen. Der große Vorteil besteht darin, dass nahezu jeder Lebensbereich von juristischen Vorgaben und Rechten abgedeckt ist. Ein Partnerschaftsvertrag stellt die Option zur Verfügung, diese Bereiche nach den individuellen Bedürfnissen vertraglich abzusichern.

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Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Ein Partnerschaftsvertrag kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten. Doch auch konkretere Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben können darin aufgestellt werden, ebenso wie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Gerade weil ein Partnerschaftsvertrag weitreichende Vereinbarungen beinhalten kann, ist es sehr sinnvoll, sich bei der Erstellung des Vertrages fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Dieser wird Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und kann Ihnen Empfehlungen geben, welche Bereiche Sie durch Ihren Partnerschaftsvertrag idealerweise abgedeckt haben sollten.

Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einem Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

Scheidung

Eine Scheidung bedeutet leider meistens: sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal nahe standen. Aber sie sollte oder muss kein Anlass dafür sein, dass die Partner mit einem Rosenkrieg auseinander gehen. Eine Scheidung beim Familiengericht einzureichen, also zu beantragen, dass die Ehe geschieden und aufgelöst wird, ist nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt möglich. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wissen Sie, was Sie im ersten Schritt noch beachten müssen, um eine Scheidung einreichen zu können?

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In Deutschland müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Ganz einfach ist es, wenn dies seit einem Jahr in verschiedenen Wohnungen oder Häusern durchgeführt wird und beide ein voneinander unabhängiges Leben führen. Aber nicht immer ist dies problemfrei möglich. In der Praxis leben die Ehepartner noch oft in einer gemeinsamen Wohnung. Machen Sie sich keine Sorgen!

Der Gesetzgeber gibt nicht vor, dass beide Ex-Partner unterschiedliche Wohnstätten haben müssen. Das Getrenntleben wird auch dann akzeptiert, wenn man noch zusammenlebt, aber unabhängig voneinander haushaltet und wirtschaftet. Man kocht separat und teilt sich auch nicht mehr das Schlafzimmer – man spricht hier von „getrennt von Tisch und Bett“. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr willens ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Das Trennungsjahr beginnt übrigens dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird.

Sie möchten Geld und Zeit sparen? Dann ist eine einvernehmliche Scheidung vielleicht eine Lösung für Sie. Ich als Anwalt für Scheidungsrecht berate Sie gerne, wann und unter welchen Umständen eine einvernehmliche Scheidung und auch ein gemeinsamer Anwalt für beide Parteien möglich ist.

Die Basis einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und auch bei allen mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen kein Streit herrscht.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren kann man zusätzlich verkürzen, wenn die sogenannten Scheidungsfolgen schon vorab verbindlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Sollten dabei einzelne Folgesachen streitig bleiben, können sie durch das Gericht vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Sie werden dann gesondert verhandelt, sodass Ihre Scheidung unabhängig von ihnen vollzogen werden kann. Fragen Sie mich als Spezialisten für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall ebenfalls eine Option ist.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

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Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Seligenstadt aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei in Seligenstadt. Ich bin Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.

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Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen müssen trotz der von ihm gezahlten Alimente so viele finanzielle Mittel bleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Wollen Sie wissen, wie hoch der Selbstbehalt bei Ihnen oder Ihrem Partner ist?

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Die Höhe des sogenannten Selbstbehaltes wird in bestimmten zeitlichen Abständen von der Rechtsprechung immer wieder angepasst und richtet sich normalerweise nach der Höhe der Pfändungsfreigrenze. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt beraten.

Sorgerecht

Haben Sie Kinder, ist die zukünftige Erziehung und Pflege dieser oft ein Streitpunkt in der Scheidungsauseinandersetzung. Oft können sich die Eltern nicht einigen, wer sich künftig um die Kinder kümmert. Findet sich gemeinsam keine Lösung, wird das Familiengericht eingeschaltet, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären.

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Als Regelfall legt das Gesetz beim Sorgerecht die gemeinsame Sorge beider Eltern zugrunde. Normalerweise bleibt bei einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, außer einer der Elternteile beantragt die Übertragung der alleinigen Sorge. Es können aber auch nur Teilbereiche wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt helfe ich Ihnen gerne, wenn es zum Streit um das Sorgerecht kommt.

Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss.

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Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt Ihre Ansprüche. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei an für einen telefonischen Erstkontakt.

Trennungsvereinbarung

Bevor Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen können, ist eine Trennung notwendig. Da der Scheidungsprozess mitunter sehr langwierig und unvorhersehbar ist, kann es sinnvoll sein, konkretere Überlegungen über die Trennungszeit anzustellen und diese in Form einer Trennungsvereinbarung festzuhalten. Dabei existieren gewisse Parallelen zum Scheidungsfolgenvertrag, denn auch in einer Trennungsvereinbarung werden in der Regel Fragen rund um die Nutzungsrechte des Eigenheims, das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder oder den zukünftigen Versorgungsausgleich geklärt.

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Eine Trennungsvereinbarung kann eine sehr praktische Option sein, um bereits im Vorfeld der Scheidung klare Regeln für beide Ehepartner aufzustellen und den gerichtlichen Scheidungsprozess abzukürzen. Damit das möglich wird, ist es wichtig, dass Sie und Ihr Partner Einigkeit darüber finden, welche Vorgaben Sie in Form einer Trennungsvereinbarung festhalten wollen. Gerne unterstütze ich Sie als Scheidungsanwalt bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und gebe Empfehlungen zu relevanten Inhalten. Im Idealfall kann Ihnen eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung während des Scheidungsprozesses viel Stress und oft auch Geld ersparen.

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Umgangsrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-sorgeberechtigten Müttern und Vätern?

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Das Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Es beinhaltet sowohl persönlichen Kontakt als auch Telefon-, E-Mail- und Briefkontakt. Doch nicht nur Eltern, sondern auch die Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu. Dabei muss der Umgang förderlich für das Kind sein. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Meine Kanzlei in Seligenstadt hilft Ihnen kompetent und schnell.

Unterhalt

Das Thema des Unterhalts ist häufig mit vielen Emotionen und leider auch Stress verbunden. Ihr ehemaliger Ehepartner weigert sich, den Ihnen oder Ihren Kindern zustehenden Unterhalt zu zahlen? Von Ihnen werden Unterhaltszahlungen verlangt, die nicht gerechtfertigt erscheinen? Grund genug, die Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht zu suchen und die Unterhaltsfrage mit juristischem Sachverstand anzugehen. Denn sowohl für die Unterhaltsansprüche der Kinder als auch der Ehepartner existieren klare gesetzliche Vorgaben, an die sich alle Beteiligten halten müssen.

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Gerade die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ist für viele Menschen nicht ohne Weiteres zu beantworten. Handelt es sich um einen Ehegattenunterhalt, so hängt dieser von den ehelichen Lebensverhältnissen ab. Das bedeutet, dass als Berechnungsgrundlage das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten genutzt wird. Als bereinigt gilt das Einkommen, wenn darin 5 % berufsbedingter Aufwendungen sowie möglicher Unterhalt für Kinder oder anfallende Kreditkosten berücksichtigt wurden.

Doch auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts müssen Faktoren wie Alter des Kindes, Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie möglicher Immobilienbesitz mit bedacht werden. Ohne fachkundige Hilfe ist eine solche Berechnung oft kaum durchführbar, weshalb Sie bei Unterhaltsfragen am besten mit mir als Rechtsanwalt in Seligenstadt Kontakt aufnehmen sollten.

Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Seligenstadt verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

Verfahrenskostenhilfe

Zum Wesen eines Rechtsstaates gehört es, auch den Schwächsten juristischen Beistand zu ermöglichen. Wenn Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, die es Ihnen nicht oder nur teilweise erlaubt, selbst für Prozess- oder Verfahrenskosten aufzukommen, haben Sie das Recht, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Damit wird garantiert, dass Ihre Rechte vor Gericht trotzdem angemessen vertreten werden, auch wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen.

Selbstverständlich gilt dieser Grundsatz auch für familienrechtliche Angelegenheiten. Als Rechtsanwalt berate ich Sie gerne über Ihre möglichen Optionen und erkläre Ihnen die notwendigen Schritte zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.

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Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass an die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe einige Bedingungen geknüpft sind, um missbräuchliche Anwendung zu vermeiden. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn eine mögliche juristische Auseinandersetzung in Form einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehbare Erfolge bringen kann. Sollte hingegen keine Notwendigkeit für ein Verfahren bestehen, weil die Gegenseite kein solches anstrebt und auch aus rechtsstaatlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, wird einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in der Regel nicht stattgegeben. Ebenfalls wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder eine Ihnen gegenüber unterhaltspflichtige Person zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden kann. Welche konkreten Aussichten Ihr Antrag auf Verfahrenskostenhilfe haben wird, kann Ihnen ein Rechtsanwalt in Seligenstadt als Profi für Familienrecht gerne erklären.

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Versorgungsausgleich

Im Zuge des Scheidungsprozesses werden viele unterschiedliche Themenfelder berührt. Ein sehr wichtiges stellt dabei der Versorgungsausgleich dar. Darunter ist der Ausgleich aller Rentenanrechte sowie Rentenerwerbsaussichten der Ehegatten zu verstehen. Häufig tritt bei Eheschließungen der Fall ein, dass ein Partner zugunsten der gemeinsamen Kinder die eigene Karriere pausiert. Als Folge davon fallen seine Zahlungen in die Rentenversicherung entweder wesentlich geringer oder gar komplett aus. Damit der Ehepartner durch einen Scheidungsprozess nicht wirtschaftlich wesentlich schlechter dasteht, wurde das Instrument des Versorgungsausgleiches geschaffen.

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Die genauen Details dazu werden im Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAuslG) geregelt. Anstelle der Auszahlung exakter Geldbeträge wird eine Berechnung unter Berücksichtigung der Halbteilung angestellt. Darunter ist zu verstehen, dass die Altersvorsorgeansprüche des in Vollzeit arbeitenden Ehegatten betrachtet und anschließend hälftig dem anderen Ehegatten zugesprochen werden. Daraufhin wird dieser Teil einem dafür zuständigen Versicherungskonto gutgeschrieben.

Welche Altersvorsorgeansprüche durch die Halbteilung berührt werden, hängt von den möglichen Ansprüchen ab. Dabei kann es sich um klassische Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung handeln, aber auch um Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorgen, private Rentenversicherungen und ähnlichen Optionen der Altersvorsorge. Im Zuge des Versorgungsausgleichs wird jeder Anspruch individuell betrachtet. Bei einem derart komplexen Themenfeld ist es leicht, den Überblick zu verlieren, weshalb ich Ihnen als Rechtsanwalt in Seligenstadt als Profi für Familienrecht tatkräftig zur Seite stehe, um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

Vormundschaft

Ein Vormund muss für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben die Obliegenheiten ihres Kindes verantwortungsvoll zu regeln.

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Diese Kinder benötigen nun eine gesetzliche Fürsorge, da ihre Eltern die elterliche Sorge für die Kinder nicht übernehmen können. Weitere Fragen hierzu beantworte ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Seligenstadt gerne telefonisch oder persönlich.

Vorsorgevollmacht

Niemand denkt gern daran, dass er schwer krank werden oder einen Unfall erleiden könnte. Aber wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind? Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt.

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie sie mit einer Patientenverfügung kombiniert werden kann, zeige ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Familienrecht aus meiner Kanzlei in Seligenstadt.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.

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Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Meine Kanzlei in Seligenstadt hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Rechtsanwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.

Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Michael Kruthoffer, Rechtsanwalt in Seligenstadt
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